Liebe Patienten,
die Corona-Epidemie hat die Bundesregierung veranlasst, Regeln zu sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich herauszugeben. Nicht erfasst von Beschränkungen sind Einrichtungen des Gesundheitswesens, zu denen auch die Zahnarztpraxen gehören. Sie sollen für die Versorgung der Bevölkerung geöffnet bleiben. Am 17.03.2020 fand in Köln eine Konferenz von Bundes-KZV und KZVen mit der Bundeszahnärztekammer zum weiteren Vorgehen statt. Der Informationsbedarf der Praxen ist groß.
Hier die Ergebnisse in der Zusammenfassung:
- Der Praxisbetrieb soll im üblichen Rahmen weiterhin aufrecht erhalten werden.
- Das RKI stellt keine erhöhten Hygieneanforderungen an die Behandlung symptomloser Patienten. Normaler Mundschutz, Handschuhe und Desinfektionsmittel sind aus Sicht des RKI für alle Behandlungen ausreichend.
- Sollte bei einem Patienten ein Infektionsverdacht bestehen, ist der Zahnarzt nicht zur Behandlung verpflichtet. Ausgenommen davon sind medizinische Notfälle.
- Für die Behandlung infizierter Patienten werden künftig spezielle
Behandlungszentren eingerichtet.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Seite: www.bdizedi.org